Als angehende Lehrkraft wirst Du mit politischen Positionen, gesellschaftlichen Debatten und rechten Einschüchterungsstrategien konfrontiert. Diese Seite vermittelt Dir rechtliche Sicherheit, damit Du mit Deinen pädagogischen Kompetenzen selbstbewusst für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Werte eintreten kannst.
Zentrale Erkenntnisse
Der Neutralitätsmythos
- Ein Neutralitätsgebot, das „politische Enthaltsamkeit“ von Lehrkräften verlangt, gibt es nicht – It‘s a myth!
- Lehrkräfte sind vielmehr verpflichtet, sich für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzusetzen – Diese ist nicht neutral, sondern der Gegenentwurf zu autoritären Gesellschaftsordnungen!
- Dabei gelten für beamtete und für tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Wesentlichen die gleichen Maßstäbe
- Der Begriff der „Neutralität“ wird gezielt verwendet, um demokratische Bildungsarbeit einzuschränken
Pflichten zu Unparteilichkeit, Mäßigung und Zurückhaltung (§ 33 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BeamtStG)
Lehrkräfte haben „ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen“ und „bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt“.
Das umfasst:
- Verbot sachfremder Erwägungen: Keine Bevorzugung oder Benachteiligung aus persönlichen, politischen oder weltanschaulichen Motiven
- Politische Neutralität bei der Amtsführung: Keine einseitige oder provokative Werbung für bestimmte politische Auffassungen oder Parteien
- Trennung zwischen Amt und politischem Meinungskampf: Lehrkräfte müssen eindeutig zwischen Amtsausführung und Teilnahme am politischen Meinungskampf unterscheiden
Verfassungstreuepflicht (§ 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG)
Lehrkräfte müssen sich „durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten“.
Das bedeutet:
- Aktive Verteidigung der Verfassung, nicht nur passive Duldung
- Eindeutige Distanzierung von verfassungsfeindlichen Positionen
- Partei ergreifen für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde
Praktische Handlungssicherheit
Lehrkräfte MÜSSEN:
- Verfassungsfeindliche Aussagen zurückweisen (NS-Verharmlosung, antidemokratische Äußerungen)
- Auf gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (wie Rassismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit) basierende Äußerungen klar widersprechen
- Schüler*innen zur demokratischen Teilhabe befähigen
Lehrkräfte DÜRFEN:
- Eigene politische Überzeugungen äußern, wenn sie als persönliche Meinung gekennzeichnet wird
- Politische Kontroversen als solche kennzeichnen und sie sachlich sowie ausgewogen behandeln
- Schüler*innen zu kritischem Denken anregen
- Wertorientiert Stellung beziehen bei Angriffen auf Menschenwürde, Rechtsstaat und Demokratie
Lehrkräfte DÜRFEN NICHT:
- Parteipolitische Werbung betreiben („Wählt Partei X!“)
- Schüler*innen in ihrer Meinungsbildung überwältigen
- Verfassungsfeindliche Positionen als gleichwertig zu verfassungskonformen Haltungen darstellen
Checkliste für politische Äußerungen
- Trägt es zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele bei?
- Ist es mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar?
- Wird der Schulfrieden und die Neutralität des Landes nicht gefährdet?
- Werden verschiedene Standpunkte fair dargestellt?
- Bleibt es sachlich?
- Wird eine offene und respektvolle Haltung gegenüber anderen Meinungen gezeigt?
- Ist die eigene Meinung klar als persönliche Sichtweise gekennzeichnet?
Fazit
Du bist nicht neutral – sondern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet!
Als Lehrkraft trägst Du Verantwortung für die demokratische Bildung. Lass Dich nicht einschüchtern, vernetze Dich mit anderen und nutze die verfügbaren Unterstützungsangebote (Behörden, Gewerkschaften oder NGOs). Gemeinsam können wir rechte Strategien durchkreuzen und eine emanzipatorische Schulkultur stärken.